Aaron Rudolf
8. Dezember 2023

CSRD und ESRS – Was bedeuten die neuen Richtlinien für Ihr Unternehmen?

CSRD und ESRS

Im Januar 2023 trat die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft, eine Richtlinie der EU, welche die Berichterstattung von Nachhaltigkeit in Unternehmen fokussiert. Dabei brachte diese Richtlinie einige neue Standards auf den Plan, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) der EFRAG, welche wir in diesem Beitrag einmal genauer beleuchten werden.

Was beinhaltet die neue CSRD-Richtlinie?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist der Nachfolger der Non-Financial Reporting Directive (NFRD), welche zuvor als Grundlage für die Berichtspflicht zur sozialen und ökologischen Verantwortung von Unternehmen in der EU gedient hatte. Ebenso wird die deutsche Umsetzung, das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) aus dem Jahr 2017, abgelöst. Mit dem “Update” möchte die EU die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung in erster Linie erweitern, verbessern und vereinheitlichen.

Zusätzlich wird die Berichterstattung der Nachhaltigkeit zukünftig auf die gleiche Stufe gehoben wie die finanzielle Berichterstattung und erhält somit signifikant mehr Relevanz und Wichtigkeit. Beide müssen im selben Lagebericht festgehalten werden. Die Datenerhebung beginnt ab dem Geschäftsjahr 2024, die ersten Berichte werden es also ab 2025 veröffentlicht.

Die umfassende Zusatzbelastung in Bezug auf die Berichterstattung könnte jedoch insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vor große Herausforderungen stellen. Denn diese sind aufgrund fehlender Informationen über die gesamte Wertschöpfungskette oftmals nicht in der Lage, bestimmte geforderte Daten bereitzustellen. Aus diesem Grund wird KMU, die von dieser Situation betroffen sind, während eines dreijährigen Übergangszeitraums mehr Flexibilität eingeräumt.

In diesem Webinar erfahren Sie, wie Sie die neuen Herausforderungen rund um das Thema Nachhaltigkeit bewältigen und auch Ihre Geschäftsprozesse optimieren können.

Wie funktioniert die Berichterstattung?

Die Berichte werden zu den von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) nach festgelegten ESRS-Standards erarbeitet, ESRS 2 (allgemeine Berichterstattung), ESRS E1 (Klimawandel) und ESRS S1 (eigene Belegschaft). Über eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse wird dann herausgearbeitet, über welche der weiteren ESRS-Standards außerdem berichtet werden muss.

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse wird verwendet, um festzustellen, welche Nachhaltigkeitsaspekte für ein Unternehmen von Relevanz sind und daher in den Berichten behandelt werden müssen. Ein Nachhaltigkeitsthema wird als wesentlich und somit berichtspflichtig eingestuft, wenn es entweder erhebliche nachweisbare oder potenzielle Auswirkungen des Unternehmens auf die Gesellschaft oder die Umwelt hat (impact materiality), oder wenn es kurz-, mittel- oder langfristig erhebliche finanzielle Auswirkungen auf das Unternehmen hat oder haben könnte (financial materiality). Ein Thema muss also auch dann in den Berichten behandelt werden, wenn es nur aus einer der beiden Perspektiven als wesentlich eingestuft wird.

ESRS – die neuen Standards

Das erste Set der ESRS umfasst insgesamt 2 allgemeingültige Standards, fünf im Bereich Umwelt, vier im Bereich Soziales und einen im Bereich Unternehmensführung:

Allgemeingültige Kernstandards ESRS 1 und ESRS 2

Der erste Standard, ESRS 1, legt generelle Anforderungen und formale Richtlinien für die Berichterstattung fest.

Der zweite Standard, ESRS 2, erfasst grundlegende Unternehmensinformationen sowie Querschnittsdaten zur Nachhaltigkeitsgovernance und -strategie des Unternehmens. Zusätzlich verlangt er die Offenlegung von Methoden zur Identifizierung nachhaltigkeitsbezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen, die Anwendung von Richtlinien und Maßnahmen sowie die Steuerung und Überwachung des Fortschritts anhand von Zielen und Kennzahlen.

Standards im Bereich Umwelt (ESRS E1 – E5)

Diese Standards begründen sich in erster Linie auf den Umweltzielen der EU und verpflichtet Unternehmen Ihr Management von folgenden Themen offenzulegen:

  • ESRS E1: Klimaschutz (Mitigation) und Anpassung an den Klimawandel (Adaption)
  • ESRS E2: Umweltverschmutzung
  • ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen
  • ESRS E4: Biodiversität und Ökosysteme
  • ESRS E5: Ressourcennutzung & Kreislaufwirtschaft

Standards im sozialen Bereich (ESRS S1 – S4):

ESRS S1 und S2 befassen sich mit Arbeitsbedingungen, Gleichberechtigung sowie der Achtung der Menschenrechte in Bezug auf die eigenen Mitarbeitenden und die Beschäftigten in der Wertschöpfungskette. Die weiteren Standards, ESRS S3 und S4, fokussieren den Schutz der von der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens betroffenen Gemeinschaften und die Sicherheit der Konsumenten und Endnutzer.

Letztendlich noch ein Standard im Bereich Unternehmensführung (ESRS G1), der Unternehmen dazu verpflichtet, über Governance-Themen wie Unternehmensethik und -kultur, Geschäftsbeziehungen zu Lieferanten (einschließlich Zahlungspraktiken), Korruption, Bestechung und politisches Engagement (inklusive Lobbying) zu berichten.

Bis Juni 2024 werden zusätzliche Sets von sektorspezifischen Vorschriften und Standards für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Unternehmen aus Drittstaaten erwartet.

Wen betrifft die CSRD?

Die CSRD betrifft EU-weit ungefähr 50.000 Unternehmen, davon ca. 15.000 in Deutschland. Die Umsetzung der CSRD erfolgt in mehreren Phasen: Große börsennotierte Unternehmen unterliegen bereits der NFRD (Non-Financial Reporting Directive) und müssen ab dem Geschäftsjahr, das am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnt, den Anforderungen der CSRD entsprechen.

Für kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene Versicherungsunternehmen gilt die Pflicht zur Berichterstattung ab dem Geschäftsjahr, das am oder nach dem 1. Januar 2026 startet, sofern sie mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:

  • durchschnittlich 10 Beschäftigte im Jahr.
  • Jahresumsatz von mehr als 700.000 €.
  • Bilanzsumme von mehr als 350.000 €.

Darüber hinaus sollen erstmals auch Unternehmen außerhalb Europas zur Berichterstattung verpflichtet werden, sofern sie in der EU einen Nettoumsatz von mindestens 150 Millionen Euro erzielen und mindestens eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU haben. Diese Neuerung zielt darauf ab, die Chancengleichheit auf dem europäischen Markt zu fördern und könnte KMU ermutigen, ihre Berichterstattung freiwillig um Nachhaltigkeitskriterien zu erweitern.

Fazit

Die neuen ESRS-Standards sind eine der Maßnahmen, mit denen die EU versuchen wird, ihre Klimaziele (z. B. Klimaneutralität bis 2050) zu erreichen. Wie erfolgreich dieses Konzept sein wird, kann nur die Zukunft sagen. Nichtsdestotrotz ist dies nun ein weiterer Schritt, mit dem Unternehmen stärker in die Pflicht genommen werden. Denn diese müssen fortan nicht nur wesentlich transparenter agieren, sondern auch konkrete Ansätze zu den jeweiligen Nachhaltigkeitsthemen liefern.



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