ESRS: Ein Überblick über die Standards der Berichterstattung bei CSRD
Anfang 2023 hat die EU die CSRD („Corporate Sustainability Reporting Directive“) eingeführt und somit die Standardisierung der Berichterstattung von Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit vorangetrieben. In dieser Richtlinie gibt es zahlreiche Reporting-Standards, die in den ESRS („European Sustainability Reporting Standards“) festgehalten sind. Wie genau diese Standards aussehen und welche Auswirkungen das auf betroffene Unternehmen hat, erfahren Sie hier.
Was sind ESRS?
Die ESRS sind die Berichterstattungsstandards der CSRD und das Ergebnis aus einer Zusammenarbeit der Europäischen Kommission und der EFRAG („European Financial Reporting Advisory Group“). Das Ziel dahinter ist es die Berichterstattung der Unternehmen zu vereinheitlichen.
Da die CSRD eine Richtlinie auf EU-Ebene ist, haben die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, diese Richtlinie nach ihrem Ermessen umzusetzen. Allerdings müssen die Unternehmen zwingend nach ESRS berichten, womit die EU eine Vereinheitlichung der Richtlinie schafft.
Was ist in den ESRS enthalten?
ESRS umfasst verschiedene Themenbereiche. Darunter fallen u. a.:
- ESRS 1: Allgemeinen Anforderungen an die Berichte. Hierbei steht die doppelte Wesentlichkeitsanalyse im Mittelpunkt. Diese Analyse bestimmt, welche Bereiche aus ESRS-E, -S und -G wirklich relevant sind.
- ESRS 2: Allgemeine Angaben in den Berichten. Diese sind unabhängig von der doppelten Wesentlichkeitsanalyse und verpflichtend, sobald ein Unternehmen von der CSRD betroffen ist.
In den Bereichen ESRS-E, ESRS-S und ESRS-G müssen Unternehmen über das berichten, was aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse resultiert.
- ESRS-E (Enviroment): Umweltthemen wie Klima, Verschmutzung, Biodiversität & Ökosysteme, Ressourcennutzung sowie Kreislaufwirtschaft.
- ESRS-S (Social): In Abschnitt S geht es um die Arbeitnehmenden im eigenen Unternehmen und in der Lieferkette. Außerdem betrachten Unternehmen hierbei ihren Einfluss auf Kommunen, Konsumenten und Endverbraucher.
- ESRS-G (Governance): Bestrebungen und allgemeine Ausrichtung eines Unternehmens im Bereich Governance.
Welchen Einfluss hat die doppelte Wesentlichkeit auf ESRS?
Bei der doppelten Wesentlichkeit gibt es zwei Perspektiven. Zum einen die Inside-Out-Perspektive. Hier betrachten Unternehmen, welche Auswirkungen sie auf externe Faktoren, wie z. B. Nachhaltigkeitsthemen, haben. Zum anderen müssen Unternehmen in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse die Chancen und Risiken dieser Nachhaltigkeitsthemen auf ihre finanzielle Situation abwägen. Dies wird als finanzielle Wesentlichkeit oder Outside-In bezeichnet.
Beispiel: Doppelte Wesentlichkeit bei einer Papierfabrik
Bei der Produktion von Papier spielen die Nutzung und Verschmutzung von Wasser eine zentrale Rolle. Wenn eine Papierfabrik diesen Faktor für den Bereich Umwelt bzw. ESRS-E evaluiert, hat dieser im Rahmen der wesentlichen Auswirkung einen großen Einfluss. Somit ist diese Wesentlichkeit zunächst erfüllt.
Die finanzielle Hinsicht wird z. B. im Fall einer Wasserknappheit oder hohen Wasserverschmutzung relevant. Je nachdem wie hoch der Grad der Wasserverschmutzung ist, kann das Unternehmen das Wasser nicht wiederverwenden, sodass die Produktion stagniert. Gleiches gilt, wenn die Wasserkosten zu hoch sind. An dem Punkt ist die finanzielle Wesentlichkeit erfüllt.
Unternehmen sind vorerst dazu verpflichtet, beide Bereiche zu betrachten. Eine Erstellung eines Berichtes unter zusätzlicher Betrachtung des ESG-Ratings ist hingegen nur verpflichtend, wenn einer der Punkte der doppelten Wesentlichkeit erfüllt ist.
ESRS: Evaluation der doppelten Wesentlichkeit
Sobald Unternehmen von der CSRD betroffen sind, müssen sie ebenfalls über den Prozess ihrer doppelten Wesentlichkeitsanalyse berichten. Hierbei müssen sie vorlegen, wie Sie zu dem Schluss gekommen sind, dass Sie über ein gewisses Thema berichten müssen oder nicht. Dazu gehen Sie zu Beginn in eine Analysephase, um sich einen Überblick über die ESRS und die Unternehmensprozesse zu verschaffen.
Im Anschluss startet die Identifikationsphase, in der Sie bestimmen, was für Sie relevant ist und was nicht. Daraufhin nehmen Sie eine Bewertung der einzelnen Nachhaltigkeitsthemen vor und legen fest, über was Sie berichten wollen und worüber nicht. Abschließend fertigen Sie Ihren Bericht an.
Fazit
Die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sind die Standards für die Berichterstattung innerhalb der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive).
Sie teilen sich in verschiedene Faktoren, wie z. B. Environmental, Social und Governance (ESG), auf. Dabei gibt es das Schlüsselkonzept der doppelten Wesentlichkeit, bei dem Unternehmen die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen sowohl auf externe Faktoren als auch auf ihre finanzielle Situation gesehen bewerten müssen. Insgesamt spielen ESRS eine entscheidende Rolle bei der Vereinheitlichung und Verbesserung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der EU.
Wenn Sie weitere Fragen zu ESRS haben, dann kommen Sie gerne auf uns zu.