Bonus und Werbekostenzuschüsse in SAP CCS
Bei Boni und Werbekostenzuschüssen handelt es sich um nachträgliche Preisnachlässe, die der Verkäufer dem Kunden gewährt. Welche Arten der Vergabe es gibt und welche Fälle in SAP CCS abgebildet werden können, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Boni und Werbekostenzuschüsse
Boni können generell auf den Umsatz des Kunden ausgeschüttet werden. Die Ausschüttung eines Bonus kann aber auch daran gekoppelt werden, dass das Kaufvolumen eine bestimmte Menge überschreitet. Auch komplexere Bedingungen sind denkbar – so kann beispielsweise ein Bonus auf eine Produktgruppe an einen Mindestumsatz mit einer anderen Produktgruppe gekoppelt werden. Die Höhe der vereinbarten Boni ist häufig prozentual nach der Höhe des Umsatzes gestaffelt.
Werbekostenzuschüsse beziehen sich – anders als Boni – nicht auf die umgesetzte Warenmenge, sondern auf vom Käufer erbrachte Werbedienstleistungen. Werbekostenzuschüsse können zum Beispiel für den Druck der Produkte im Werbekatalog des Kunden gewährt werden.
Die Vergabe von Boni und Werbekostenzuschüssen kann unterschiedlich erfolgen:
- Als Gutschrift
- Als Auszahlung
- Als Naturalrabatt bzw. Gratisware
Da die Bonusauszahlung nachträglich stattfindet, sind die Belege zu den ursprünglichen Geschäftsvorfällen bereits gebucht. Sowohl Kunden als auch Lieferanten müssen mit der Bonusabrechnung ihren Umsatz reduzieren und dabei die Umsatzsteuer korrigieren. Boni und Werbekostenzuschüsse wirken erlösschmälernd.
Der Lieferant bucht den nachträglichen Preisnachlass auf das Konto „Kundenboni” und der Kunde auf das Konto „Lieferantenboni“. Das Konto Kundenboni wird am Ende des Jahres über das Warenverkaufskonto abgeschlossen und schmälert so den Erlös. Das Konto Lieferantenboni wird über das Wareneinkaufskonto abgeschlossen. Da Boni meistens entweder bar ausgezahlt oder bei der Bank gutgeschrieben werden, würde eine Verbuchung beispielsweise so aussehen:
Bei der Verbuchung von Boni wird zwischen Kundenbonus und Lieferantenbonus unterschieden. Während das Konto Lieferantenboni ein Unterkonto des Wareneinkaufskontos ist, ist das Konto Kundenboni ein Unterkonto des Warenverkaufskontos.
CCS auf einen Blick
SAP CCS (Condition Contract Settlement, zu Deutsch Konditionskontraktabrechnung) ist das neue Modul von SAP für die Abwicklung von nachträglichen Vergütungen. CCS kann sowohl aus Lieferanten- als auch aus Kundensicht verwendet werden.
Anwendungsfälle von SAP CCS: Lieferantenseitig
- Boni auf Einkaufsvolumen
- Boni auf Verkaufsvolumen
- Boni auf Abverkaufsvolumen
- Werbekostenzuschüsse (Festbeträge)
- Eigene Prozesse sind durch Customizing und Erweiterungen konfigurierbar
Boni auf Einkaufsvolumen
Für die Abrechnung von Boni auf Einkaufsvolumen können verschiedene Belege herangezogen werden: Klassischerweise werden Bestellungen, Wareneingänge oder Rechnungen zur Berechnung des Bonusanspruchs genutzt. Es können aber auch beliebige andere Datenquellen genutzt werden.
Boni auf Verkaufsvolumen
Lieferanten können Boni auf das tatsächliche Auslieferungsvolumen gewähren. Der Bonus wird dabei nicht bereits bei der Bestellung wirksam, sondern erst bei Belieferung des Kunden.
Boni auf Abverkaufsvolumen
Lieferanten können Händlern Boni gewähren, die auf dem Abverkauf von bestimmten Artikeln oder Coupons basieren.
Werbekostenzuschüsse (Festbeträge)
Werbekostenzuschüsse werden meist ein- oder mehrmalig als feste Beträge gewährt. Die Auszahlung kann dabei an Bedingungen gekoppelt sein – das kann zum Beispiel die Erbringung einer Dienstleistung sein.
Anwendungsfälle von SAP CCS: Einkaufsseitig
- Boni auf Einkaufsvolumen
- Scanbackbasierte Boni
- Werbekostenzuschüsse (Festbeträge)
Boni auf Einkaufsvolumen
Unternehmen können Boni von Lieferanten für die eingekauften Waren oder Dienstleistungen bekommen. Der Bonus wirkt sich nicht auf den Rechnungsbetrag aus, sondern wird periodisch mit dem Lieferanten abgerechnet.
Scanbackbasierte Boni
Bei scanbackbasierten Boni zahlt der Lieferant Boni auf abverkaufte Produkte statt auf das Einkaufsvolumen.
Werbekostenzuschüsse (Festbeträge)
Werbekostenzuschüsse werden von Lieferanten gezahlt, um Werbemaßnahmen des Kunden zu vergüten. Werbekostenzuschüsse werden häufig als fester Betrag ausgezahlt und sind unter Umständen an die Erfüllung gewisser Bedingungen geknüpft. Zum Beispiel daran, dass der Kunde Produkte des Lieferanten in einem Werbeprospekt abdruckt. Werbekostenzuschüsse werden für eine Dienstleistung des Kunden gezahlt und gelten nicht als Erlösschmälerung.
Wenn Sie Fragen zu SAP CCS haben, dann sprechen Sie uns gerne an – wir helfen Ihnen gerne weiter.