Tim Lutz
3. November 2023

Was bei Verstoß gegen das LkSG droht

Beitragsbild Verstoß gegen LkSG

Mit Beginn des Jahres 2023 ist das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft getreten. Was jetzt für deutsche Unternehmen ab 3000 Mitarbeitern gilt, soll nächstes Jahr weiter auf Unternehmen ab 1000 Beschäftigte ausgeweitet werden. Was hinter dem neuen Rechtsrahmen steckt und was es für Folgen hat, wenn Sie sich nicht an die Regelungen halten, schlüsselt dieser Beitrag für Sie auf.

Was beinhaltet das LkSG?

Das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Lieferkettengesetz (LkSG) regelt die Sorgfaltspflicht von Unternehmen, Maßnahmen für die Einhaltung von Menschenrechten und Nachhaltigkeitsstandards umzusetzen.

Unternehmen werden somit per Gesetz dazu verpflichtet,

  • ein Risikomanagementsystem einzuführen (§ 4 Abs. 1 LkSG),
  • regelmäßige Risikoanalysen durchzuführen (§ 5 LkSG) und
  • Beschwerdeverfahren zur Mitteilung von Menschenrechtsverstößen einzurichten (§ 8 LkSG)

Darüber hinaus sieht das LkSG weitere Maßnahmen vor, die auch im Gesetzestext verankert sind.

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Wie mittelständische Unternehmen vom neuen LkSG betroffen sind

Das LkSG verpflichtet momentan Unternehmen ab 3000 Mitarbeitern zur Einhaltung, aber auch viele mittelständische Unternehmen unterhalb dieser Grenze sind von den Maßnahmen betroffen. So geht z. B. aus § 6 Abs. 4 LkSG hervor, dass Unternehmen ihre unmittelbaren Zulieferer auch zur Verankerung von Präventionsmaßnahmen verpflichten müssen. Auch § 9 LkSG erwähnt Zulieferer: Unternehmen sind dazu verpflichtet die Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken bei mittelbaren Zulieferern umzusetzen.

Das LkSG betrifft somit nicht nur Unternehmen der genannten Größe, sondern auch deren Zulieferer und demzufolge die gesamte Lieferkette. Viele mittelständische Unternehmen haben mit dem bürokratischen und finanziellen Aufwand der Maßnahmen durch das Gesetz zu kämpfen. Plötzlich rückt Corporate-Social-Responsibility-Management an erste Stelle, um weiterhin im Lieferantenpool bei Großunternehmen zu bleiben und somit die Existenz des Unternehmens zu sichern.

Was droht bei Nichteinhaltung des LkSG?

Wenn Unternehmen gegen das LkSG verstoßen oder den Verpflichtungen nicht ausreichend nachkommen, müssen sie mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe dieser sieht von Fall zu Fall sehr unterschiedlich aus. Maximal können Bußgelder bis zu acht Millionen Euro oder aber auch bis zu zwei Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes des Unternehmens betragen.

Aber wie der vorherige Abschnitt zeigte, sind nicht nur die großen Unternehmen selbst betroffen, sondern auch deren meist mittelständische Zulieferer. Halten sich diese nicht an die Sorgfaltspflicht, drohen ihnen existenzielle Folgen: Ohne entsprechende Zertifikate und eine gute Selbstauskunft über die Unternehmenszustände und -maßnahmen werden Sie abgemahnt, gemeldet oder werden im schlimmsten Fall aus dem Lieferantenpool der Großunternehmen gestrichen, was zur Folge hat, dass die Jahresumsätze stark einbrechen und vielleicht auch der Ruf geschädigt wird.

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Fazit

Mit dem neuen Lieferkettengesetz (LkSG) sind deutsche Unternehmen zu mehr Sorgfalt verpflichtet. Menschenrechte und Nachhaltigkeit sind wichtige Themen, die mit der Verabschiedung des Gesetzes mehr denn je in den Vordergrund großer Lieferketten rücken. Bei Nichteinhaltung drohen hohe Bußgelder und Abmahnungen.

Aber gerade Unternehmen mit weniger finanziellen Mitteln haben es innerhalb der Lieferketten oft schwer. Komplexe Umstrukturierungen und ein hoher Bürokratieaufwand verlangen viel von den Zuständigen ab. Der Druck zur Compliance ist hoch und oft steht viel auf dem Spiel, denn wer nicht mitzieht, der fällt aus der Lieferkette. Risikomanagement, Zertifikate, Schulungen, Nachhaltigkeitsstandards – all das verlangen Großunternehmen von Ihren Partnern, um sicherzustellen, dass Ihre gesamte Lieferkette der Sorgfaltspflicht des LkSG gerecht wird.

Somit betrifft das LkSG mehr Unternehmen, als vielleicht auf den ersten Blick erwartet. Es zielt auf eine gemeinsame Kraftanstrengung ab, um die deutsche Industrie auf wichtige Themen wie Menschenrechte und Nachhaltigkeit aufmerksam zu machen und ein gerechtes Arbeitsumfeld zu schaffen.

Tim Lutz

Tim Lutz

Mein Name ist Tim Lutz und ich bin der Bereichsleiter IT für Produktion und Logistik. Ich beschäftige mich schon seit vielen Jahren mit Logistiklösungen im SAP Umfeld.

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