Mehrwertsteuersenkung im Corona-Konjunkturpaket: Was für Sie in SAP zu tun ist

Mehrwertsteuersenkung im Corona-Konjunkturpaket - Was für Sie in SAP zu tun ist

Die Bundesregierung hat ein Konjunkturpaket beschlossen, das sich auf 130 Milliarden Euro beläuft, um der Coronakrise entgegenzuwirken. Dieses Paket beinhaltet unter anderem eine Senkung der Mehrwertsteuer. Eine Mehrwertsteueränderung hat im SAP-System einige Auswirkungen. Ich möchte Ihnen in diesem Beitrag einmal zeigen, was genau beschlossen wurde und was das für Sie und Ihr System bedeutet.

Corona-Konjunkturpaket – was wurde beschlossen?

Einer der wichtigsten Punkte des Konjunkturpakets ist die Senkung der Mehrwertsteuersätze. Seit dem 1. Januar 2007 betragen diese normalerweise 19 bzw. 7 % und wurden nun auf 16 bzw. 5 % heruntergestuft. Dadurch soll der Konsum gesteigert werden, indem Kaufanreize geschaffen werden. Durch die Senkung der Mehrwertsteuer sinkt nämlich der Preis für den Kunden, da die Produkte günstiger werden. Die neue Regelung gilt ab dem 1. Juli 2020 und ist zunächst einmal auf 6 Monate beschränkt.

Was bedeutet das für mich?

Aus wirtschaftlicher Sicht zunächst eine geringere Steuerlast. Um davon zu profitieren, muss der verringerte Steuersatz aber auch in Ihrem IT-System abgebildet werden.

Im SAP-System ist die Mehrwertsteuer an verschiedenen Stellen hinterlegt. Die Mehrwertsteuer ist dabei in den Einkaufs-, den Verkaufs- und in den Finanzbuchhaltungsprozessen hinterlegt. Im Normalfall sollte der Steuersatz in den Konditionssätzen des jeweiligen Moduls hinterlegt sein.

Zusätzlich sollten Sie auch in jedem SAP-System prüfen, ob die Mehrwertsteuer auch als Festwert im ABAP-Code oder in Formularen hinterlegt ist.

Jan-Christian Kaspareit

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Checkliste: Das müssen Sie nun tun

Ich habe hier für Sie eine kleine Checkliste zusammengestellt, damit Sie einen Überblick über die einzelnen Schritte haben, die Sie nun vornehmen sollten.

1. Allgemein zu klärende Fragen

Welche Steuerschlüssel werden bei Ihnen im System genutzt? Welche müssen neu angelegt werden?

Am einfachsten finden Sie dies in den entsprechenden Belegen heraus. Wenn Sie zum Beispiel über die Transaktion VF03 eine Faktura anzeigen und dann in einer Position auf den Konditionsreiter gehen, können Sie per Doppelklick auf den Konditionssatz Mehrwertsteuer in die Details abspringen. So können Sie in den entsprechenden Belegen sichten, welche Steuerkennzeichen tatsächlich genutzt werden. Für Einkaufsbelege können Sie dieses Vorgehen analog in der Transaktion ME23n nutzen.

Sie können den Steuerschlüssel aber auch direkt auf den Konten im FI kontrollieren oder in den Konditionsdaten in der Datenbanktabelle KONV nachlesen.

Müssen für die neuen Mehrwertsteuersätze neue Steuercodes angelegt werden?

Gemäß SAP müssen bei Änderungen von Steuersätzen neue Steuerkennzeichen definiert werden.Die alten Kennzeichen mit den alten Steuersätzen müssen erhalten bleiben, bis keine offenen Posten mehr existieren, die dieses Steuerkennzeichen verwenden.

Die alten Konditionsätze müssen zum 30.06.2020 beendet werden. Danach müssen Sie neue Konditionssätze mit dem neuem Steuerkennzeichen für den Zeitraum der Mehrwertsteuersenkung anlegen. Nach aktuellem Stand gilt der Steuersatz von 16 bzw. 5 % vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020. Danach können Sie wieder Konditionssätze mit den alten Steuerschlüsseln und dem Steuersatz von 19 bzw. 7 % im System anlegen. So haben Sie die verschiedenen Steuersätze sauber mit ihren Gültigkeiten im System hinterlegt und für die neuen Steuersätze auch eigene Steuerkennzeichen, um die Steuersätze sauber abgrenzen zu können.

2. Anpassungen an SAP-Konditionssätzen

Sie müssen die Steuerkonditionssätze für alle Module anpassen, die Sie im Einsatz haben. Dazu können Sie folgenden Transaktionscodes nutzen:

Transaktionscode Beschreibung
VK12 Ändern von Verkaufskonditionen aus dem Modul SAP SD
MEK2 Ändern von Einkaufskonditionen aus dem Modul SAP MM
ML49 Ändern von Konditionen für die Dienstleistungsabwicklung aus dem Modul SAP MM

Ihre Steuerkonditionsarten können Sie am besten in den genutzten Kalkulationsschemata nachschlagen. Diese können Sie direkt über die Transaktionscodes M/08 (Einkauf) oder V/08 (Verkauf) anzeigen.

Für die entsprechenden Konditionssätze und Steuerkennzeichen können Sie dann für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 neue Konditionssätze von 16%, bzw. 5% für die ermäßigte Mehrwertsteuer einstellen.

3. Stamm- und Bewegungsdaten: Offene Belege prüfen

Prüfen Sie nach einer Änderung offene Belege. Gerade im Einkauf werden aktualisierte Konditionen nicht immer automatisch vom System gezogen. Führen Sie also für alle Belege eine neue Preisfindung durch.

4. Kontenfindung prüfen

Eventuell haben Sie separate Konten für die verschiedenen Steuersätze im Einsatz. Dann ist es sinnvoll, auch für die neuen Steuersätze neue Konten anzulegen.

5. Schnittstellen zu Drittsystemen

Nutzen Sie Schnittstellen zu Drittsystemen, in denen diese Steuercodes genutzt werden, wie bspw. IDOCS? Wenn Sie IDOCS nutzen, dann müssen evtl. Steuercodes in der Tabelle T076M überprüft und bei Bedarf ersetzt bzw. ergänzt werden.

6. Custom-Code-Prüfungen

Erfahrungsgemäß kommt es vor, dass im ABAP-Quellcode Festwerte verwendet werden. Bei der Änderung des Mehrwertsteuersatzes ist es zu empfehlen, ein Code Review durchzuführen und Festwerte im Quellcode durch dynamische Werte zu ersetzen.

Weiterhin sollten Sie auch Formulare prüfen, da auch in diesen vereinzelt mit Festwerten gearbeitet werden kann.

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Noch Fragen?

Haben Sie noch Fragen dazu, was das neue Konjunkturpaket für Auswirkungen auf Ihr Unternehmen hat oder brauchen Sie Unterstützung bei der Anpassung Ihres SAP-Systems? Melden Sie sich bei mir und ich helfe Ihnen gerne weiter!

Jan-Christian Kaspareit

Jan-Christian Kaspareit

Mein Name ist Jan-Christian Kaspareit und ich bin der Fachbereichsleiter von Mindlogistik. Ich beschäftige mich schon seit vielen Jahren mit Logistiklösungen im SAP Umfeld.

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